Die Sozialgerichtsbarkeit bietet Ihnen unter anderem:
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Die Möglichkeit als Sozialrichter/in gerichtlichen Rechtsschutz im System der sozialen Sicherung zu gewährleisten. Sie sind hierbei unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen. Sie arbeiten interessen- und mandatsunabhängig und entscheiden oft über existenzielle Rechtsstreitigkeiten für Bürgerinnen und Bürger.
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Eine dreimonatige Einarbeitung in der Regel durch zwei erfahrene richterliche Kolleginnen/Kollegen nach Ihrer Einstellung. Im Anschluss daran werden Sie nach Erteilung des Richterauftrages als Vorsitzende/-r einer Kammer tätig, in der Sie gemeinsam mit zwei ehrenamtlichen Richter/innen über Streitsachen entscheiden.
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Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeit auch bereits in der Probezeit. Ein spezielles Fortbildungsangebot für Proberichter/innen. Dabei erhalten Sie bei mehreren ein- und zweitägigen Fortbildungen eine Einführung zu den wichtigsten fachspezifischen Fragen und auch zu allgemeinen Themen. Hinzu kommen mehrmals im Jahr stattfindende Arbeitskreise zu den einzelnen Fachgebieten, die von erfahrenen Kolleginnen/Kollegen moderiert werden. Daneben steht allen Proberichterinnen/Proberichtern das vielfältige allgemeine Fortbildungsangebot der Sozialgerichtsbarkeit einschließlich der Veranstaltungen in der Justizakademie NRW und der Deutschen Richterakademie zur Verfügung. Es besteht auch bereits in der Probezeit die Möglichkeit zur Abordnung an unterschiedliche Behörden und Gerichte. Die Begleitung und Förderung Ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung ab Beginn Ihrer Tätigkeit ist für uns ein wichtiges Anliegen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? In den nachstehenden Bereichen finden Sie weitere Informationen über die Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe sowie die Durchführung eines Rechtspraktikums oder einer Wahlstation in einem unserer Gerichte: