Gesucht werden Juristinnen und Juristen (m/w/d), die Freude an qualifizierter und eigenständiger juristischer Arbeit im Umgang mit vielfältigen, oft existenziell bedeutsamen Lebenssituationen sowie mit facettenreichem Behördenhandeln haben. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Einstellungsvoraussetzungen

Die Bewerbung kann schon vor der zweiten juristischen Staatsprüfung, frühestens jedoch nach Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes eingereicht werden. Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d), die sich durch besondere persönliche Eigenschaften wie Berufserfahrung, insbesondere im Sozialrecht, aber auch besondere Leistungen etwa im Studium, in der ersten Prüfung, der Referendarzeit oder sonstige persönliche Fähigkeiten und Leistungen, die die Persönlichkeit einer einer Richterin/eines Richters (m/w/d) positiv prägen und die Sie aus dem Bewerberfeld heraushebt, kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Tätigkeit kann grundsätzlich auch von Teilzeitkräften wahrgenommen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.

 

Bewerbungsunterlagen

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:

- einen nicht-tabellarischen, eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf

- einfache Ablichtungen

  • der Zeugnisse der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung
  • der Bescheinigung über die in der zweiten juristischen Staatsprüfung erzielten Einzelnoten
  • der Zeugnisse der einzelnen Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes (Praxis und Arbeitsgemeinschaften)
  • des Abiturzeugnisses
  • gegebenenfalls des Zeugnisses über die abgeschlossene Berufsausbildung

- die notwendigen ErklärungenPDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster

- den ausgefüllten PersonalbogenPDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster

 

Bewerbungsadresse

Bewerbungen auf Einstellung in den richterlichen Probedienst der Sozialgerichtsbarkeit sind formlos zu richten an:

Der Präsident des
Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen
Zweigertstraße 54
45130 Essen