Die vom Präsidium des Sozialgerichts beschlossenen Geschäftsverteilungspläne unterliegen im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums (diese Dateien sind nicht barrierefrei).