Auch nach Abklingen des pandemischen Geschehens ist das Sozialgericht Gelsenkirchen weiterhin bemüht Gerichtsbesucherinnen und -besuchern den größtmöglichen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu bieten.

Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, werden daher gebeten, das Gericht nur aufzusuchen, wenn es unbedingt notwendig ist und eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen sowie größtmögliche Abstände zu halten. Im Sitzungssaal gelten die sitzungspolizeilichen Anordnungen der Richterinnen und Richter. 

Wenn Sie persönlich auf der Rechtsantragsstelle vorsprechen wollen, bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung. Die Durchwahlnummern finden Sie unter den Öffnungszeiten.